Die Gründe, die eine vorübergehende Unterbringung notwendig machen, sind vielfältig: Jugendliche, die nicht mehr in der Herkunftsfamilie leben können, deren Jugendhilfemaßnahme abgebrochen wurde oder die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) nach Deutschland gekommen sind.
Im Clearing- und Inobhutnahmezentrum „Haus Christoph“ in Freiburg werden männliche Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren im Rahmen der (vorläufigen) Inobhutnahme oder zur kurzzeitigen Krisenintervention untergebracht. In Ausnahmefällen ist auch die Aufnahme von Mädchen und jüngeren Kinder möglich. Die Aufnahme erfolgt rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Die Unterbringung kann dabei sowohl im Inobhutnahmegruppen-Setting als auch in sog. Bereitschaftspflegefamilien ermöglicht werden. Die Belegung orientiert sich dabei am Bedarf des jungen Menschen. Wir sind langjähriger Kooperationspartner der Stadt Freiburg (seit 2001) und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.
Die Gründe, die eine vorübergehende Unterbringung notwendig machen, sind vielfältig: Jugendliche, die nicht mehr in der Herkunftsfamilie leben können, deren Jugendhilfemaßnahme beendet wurde oder die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) nach Deutschland gekommen sind. Alle diese jungen Menschen befinden sich in einer existenziellen Lebenskrise, die schnelles, flexibles und koordiniertes Vorgehen erfordert. Für jeden Jugendlichen sind dabei individuelle Lösungen notwendig. Unser Fokus liegt darauf, einen sicheren, jugendgerechten Ankommens-Ort zu bieten. Neben der akuten Krisenintervention wird gemeinsam mit den Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten und dem Jugendamt im Rahmen eines Clearingverfahrens eine tragfähige Perspektive entwickelt und die passenden nächsten Schritte geplant. Dabei ist es uns wichtig, möglichst an der Motivation und den Zielen des jungen Menschen anzusetzen und diesen aktiv an die Perspektiventwicklung miteinzubeziehen. In unseren Wohnangeboten bieten wir in einem strukturierten Alltag möglichst passgenaue Unterstützung. Wir begleiten die jungen Menschen dabei, ihre sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln, ihr Selbsthilfepotential zu erweitern und Verantwortung zu übernehmen. Unsere Mitarbeitenden werden dafür unter anderem in den Bereichen Traumapädagogik, Deeskalationsmanagement und Kinderschutz geschult und weiterqualifiziert.
Das koordinierte Vorgehen im Einzelfall begleitet unser Fachdienst, bestehend aus pädagogischen und psychologischen Fachkräften. Hier wird gewährleistet, dass sozialpädagogische und psychologische Diagnostik, Motivationsarbeit, Perspektiventwicklung und Hilfeplanung schnell und gut ineinandergreifen. Zentral ist dabei eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, Personensorgeberechtigten, Schulen, Kinderärzten, Polizei, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem Familiengericht und verschiedenen anderen Kooperationspartnern. Sofern möglich wird die bestehende Beschulung fortgeführt. Alternativ werden Beschulungsmöglichkeiten in der Region geklärt. Wir kooperieren dafür eng mit der Erich-Kiehn-Schule, der Flex-Fernschule und dem Berufsausbildungszentrum.
Für junge Menschen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu uns kommen, haben wir das Clearingverfahren spezialisiert. Wir greifen bei sprachlichen Hürden auf einen eigenen Dolmetscherpool zurück. Für die gesundheitliche Versorgung kooperieren wir eng mit einer Kinderarztpraxis und der Uniklinik Freiburg. Alle jungen Geflüchteten durchlaufen einen Gesundheitscheck. Im Rahmen der bundesweiten Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stellen wir die strukturierte und sichere Übergabe an die Folgeeinrichtungen sicher.
Am Ende der Inobhutnahme können verschiedene Maßnahmen stehen: die Rückkehr in die Herkunftsfamilie, die Vermittlung in eine dauerhafte Jugendhilfemaßnahme oder eine andere individuelle Maßnahme. Wir kooperieren dabei eng mit den Bereichen Stationäre Hilfen und Flexible Hilfen. Wichtig ist uns, dass die Dauer der Unterbringung in der Inobhutnahme so kurz wie möglich gehalten wird, gleichzeitig jedoch auch lang genug, um eine passgenaue, nachhaltige Anschlussunterbringung zu ermöglichen.
Inobhutnahme in Wohngruppen
nach §42 und 42a SGBVIII ((Vorläufige) Inobhutnahme) sowie §34 SGB VIII (Kurzfristige Krisenintervention)
- Unterbringung im spezialisierten Inobhutnahmegruppen-Setting
- Einzel- und Doppelzimmer möglich
- Versorgung, Betreuung und Begleitung durch speziell geschultes Fachpersonal (Kinderschutz, Traumapädagogik, Deeskalation etc.)
- Zusätzliche Spezialisierung auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Clearingverfahren, Aufenthaltsrecht, Interkulturelle Kompetenz etc.)
- Durch einen Fachdienst koordiniertes Clearingverfahren in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Personensorgeberechtigten und allen weiteren Beteiligten
- unterstützende Angebote durch den hausinternen Fachdienst Psychologie (Krisenintervention, Stabilisierung, Diagnostik)
- Unterstützung bei der Klärung der schulischen Situation
- Begleitung zu Behörden
- Abklärung der gesundheitlichen Situation
- Die Zuteilung eines Kontaktbetreuers ermöglicht den Jugendlichen, in vertraulichen Gesprächen Fragen zu stellen, die nächsten Schritte zu klären und Bedarfe zu äußern.
- In wöchentlich stattfindenden Gruppengesprächen können die Jugendlichen sich aktiv einbringen und ihren Lebensraum mitgestalten.
- Ermöglichen von Freizeitangeboten (Fußball, Tischtennis, Playstation, Schwimmen, Sportraum etc.)
- Ausüben der eigenen Religion wird ermöglicht
- Begleitung beim Übergang in Anschlussmaßnahmen
- Enge Kooperation mit allen Verfahrensbeteiligten und im Sinne des Jugendlichen
Inobhutnahme in Bereitschaftspflegefamilien (BPF)
nach §42 und 42a SGVIII ((vorläufige) Inobhutnahme) sowie §34 SGB VIII (Kurzzeitige Krisenintervention)
- Unterbringung in einem individuellen Betreuungssetting (max. 2 Plätze) in der Region Freiburg
- Eigenes Zimmer, ggfs. Doppelzimmer
- Die Jugendlichen leben vorübergehend mit der betreuenden Person oder der betreuenden Familie in deren privatem Haushalt zusammen.
- Alle Bereitschaftspflegestellen werden sorgfältig ausgewählt und geprüft und fortlaufend geschult (Kinderschutz, Traumapädagogik, Deeskalation etc.).
- Die meisten Bereitschaftspflegestellen verfügen über langjährige Erfahrung.
- Enge Begleitung, Betreuung und Beratung der Jugendlichen und der Familien durch einen sozialpädagogischen Fachdienst
- Regelmäßige Vorort-Gespräche
- Durch einen Fachdienst koordiniertes Clearingverfahren in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Personensorgeberechtigten und allen weiteren Beteiligten
- Unterstützende Angebote durch den hausinternen Fachdienst Psychologie (Krisenintervention, Stabilisierung, Diagnostik)
- Unterstützung bei der Klärung der schulischen Situation
- Begleitung zu Behörden
- Abklärung der gesundheitlichen Situation
- Ermöglichen von Freizeitangeboten (Fußball, Schwimmen etc.)
- Ausüben der eigenen Religion wird ermöglicht
- Begleitung beim Übergang in Anschlussmaßnahmen
- Enge Kooperation mit allen Verfahrensbeteiligten und im Sinne des Jugendlichen
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