Wie schützen wir die uns anvertrauten jungen Menschen?
Das Wohl des Kindes
Artikel 3 (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. – aus UN-Kinderrechtskonvention
Wir sind als Caritas-Einrichtung in besonderer Weise dem Wohl und der Förderung der uns anvertrauten jungen Menschen verpflichtet. Unser vorrangiges Ziel ist es, die Würde der jungen Menschen zu achten, zu wahren und zu schützen.
Unser Schutzkonzept
Wir haben ein umfangreiches Schutzkonzept entwickelt. Darin sind Maßnahmen und Haltungen zum Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen vor körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung und Übergriffigkeit definiert.
Unsere einrichtungsinterne, insoweit erfahrene Fachkraft berät alle Mitarbeitenden des CJW bei Verdachtsfällen des SGB VIII §8a.
Prävention
Die Komplexität von Lebenslagen junger Menschen wird mit einem jugendhilferechtlichen Handlungsrahmen und auf die jungen Menschen angepassten pädagogischen Konzepten gestaltet:
• Beachtung des Bundeskinderschutzgesetzes, der UN-Kinderrechtskonventionen, des SGBVIII, des Grundgesetzes und der Präventionsordnung des Erzbistums Freiburg
• Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zum Thema Kinderschutz
• Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis von allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden
• Verhaltenskodex - Erklärung aller Mitarbeitenden zum grenzachtenden Umgang
• Ausgebildete Präventionsfachkraft in der Einrichtung
• Transparentes und geregeltes Beschwerde- und Konfliktmanagement und
• eine hohe Beteiligung der uns anvertrauten jungen Menschen
Von der vollbetreuten Wohngruppe zum betreuten Einzelwohnen. Eine Karriere, die sich auszahlt!
Gibt es aktuell freie Plätze?
Sie können uns gerne direkt Anfragen, welche Plätze frei sind. Oder Sie abonnieren unseren monatlichen Newsletter. Hier erfahren Sie die aktuellen Freiplatzmeldungen und erhalten zusätzlich spannende Einblicke in die Arbeit des Jugendwerkes.
Welche Betreuungsangebote bietet ihr genau?
Wir bieten vier Wohnformen an, damit wir auf die Bedarfe der verschiedenen Lebensphasen und Reifegrade der jungen Menschen eingehen können: voll- und teilbetreute Gruppen, betreute Einzelwohnungen und Zweier-WGs.
An wen richtet sich euer Angebot?
An männliche Jugendliche ab 13 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen für eine längere Zeit nicht zu Hause betreut werden können. Durch unsere vielfältigen Angebote (vollbetreut/teilbetreut und die Unterbringung in betreuten Einzelwohnungen und zweier WGs) können wir individuell auf die Bedarfe der jungen Menschen eingehen. Im betreuten Einzelwohnen nehmen wir auch weibliche junge Menschen ab 16 Jahren auf. Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Lösung am besten passt!
Welche Ausschlusskriterien gibt es?
Keine.
Sie suchen eine schnelle, kurzzeitige Unterbringung für einen Jugendlichen? Sie müssen nicht mehr weitersuchen.
Wie schnell können Sie einen jungen Menschen aufnehmen?
Die Inobhutnahmegruppe ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr, notfalls auch ohne Vorlauf, aufnahmebereit. Rufen Sie uns an, wir klären gemeinsam die Möglichkeiten. Wichtig: Wir kümmern uns in erster Linie um männliche Jugendliche aus dem Gebiet der Stadt Freiburg und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Aufnahmeanfragen von außerhalb sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Kurzzeitig? Was bedeutet das konkret?
Eine Inobhutnahme ist eine Krisensituation für jeden jungen Menschen. Daher soll sie nur so lange dauern, wie es zwingend notwendig ist, um eine tragfähige, passgenaue Perspektive zu finden. Für uns gilt: so kurz wie möglich, so lange wie nötig!
Gibt es auch in der Inobhutnahme Abbrüche der Hilfe?
Bei unhaltbarem Verhalten muss in Rücksprache mit Ihnen evtl. nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden.
Kann sich die IO auf die besonderen Umstände des Einzelfalls einstellen?
Bei speziellen, z.B. pflegerischen oder medizinischen Bedarfen, müssen im Einzelfall gesonderte Absprachen getroffen werden
Was erwartet den Jugendlichen?
Alle diese Menschen arbeiten gemeinsam daran, den uns anvertrauten jungen Menschen einen sicheren Ort zu schaffen, an dem sie sich wohlfühlen können. Gemeinsam mit den jungen Menschen und den Beteiligten (Jugendämtern, Eltern usw.) wollen wir dazu beitragen, eine tragfähige, passgenaue Perspektive zu entwickeln, die sich an den individuellen Bedarfen und Wünschen des jungen Menschen orientiert.
Mit schulischer Förderung Hilfeplanziele erreichen.
Gibt es freie Plätze?
Jein. Wir prüfen jede Anfrage auf den individuellen Bedarf des jungen Menschen und gleichen diesen mit den zur Verfügung stehenden Angeboten ab.
Gibt es eine Entgeltvereinbarung für Angebote der Flexiblen Hilfen?
Entgeltverhandelt sind die Kosten für den von der Einrichtung permanent vorgehaltenen Fachdienst. Die Gesamtkosten einer Hilfe setzen sich zusammen aus eben diesem Betrag sowie aus dem Honorar der selbstständigen Betreuungskräfte, dem Bedarf für den jungen Menschen und den projektspezifischen Sachkosten (Versicherungen, Reisekosten, Beschulung etc.)
Welche Formen der Hilfe bieten Sie an?
- Vollzeitpflege (§ 33 Satz 2 SGB VIII)
- Erziehungsstellen (§ 34 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelmaßnahmen (§ 35 SGB VIII, im In- und Ausland, vollstationär und ambulant)
- Impulsprojekte (§ 35 SGB VIII, In- und Ausland, Standort- und Reiseprojekte bis zu drei Monate)
- Eltern-Kind-Angebote (§ 19 SGB VIII, stationär und ambulant)
- Individuelle Angebote (§ 27 Abs. 2 SGB VIII)
Sie suchen eine Schule, die dranbleibt? Die Erich-Kiehn-Schule ist ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.
Welche Schulabschlüsse bieten Sie an?
Im allgemeinbildenden Schulwesen bieten wir die Bildungsgänge Haupt-, Werkreal- und Förderschule sowie im Berufsbildungswesen den Bildungsgang Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf und die Sonderberufsfachschule (SBFS) an.
Welche Aufnahmekriterien gibt es?
Jeder Schüler, ob Grundschüler oder in der weiterführenden Schule, braucht einen sonderpädagogischen Förderbescheid vom zuständigen staatlichen Schulamt. Eine Aufnahme ist in der Regel jederzeit möglich.
Auf welche Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler sind Sie eingestellt?
Hier ein paar Beispiele: ADS (mit/ohne Hyperaktivität), Störungen des Sozialverhaltens, Vernachlässigung, Angstsyndrom, Bindungsstörungen, Schädigung durch Substanzmissbrauch, Teilleistungsschwäche, Teilleistungsstärke oder Tics.
Unterstützen Sie mich beim Finden einer passenden Schulform für den mir anvertrauten jungen Menschen?
Wir haben viel Erfahrung mit dem Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen. Durch intensive Kooperationen sind wir bestens in der Schullandschaft vernetzt und können so für den Jugendlichen in einem Beratungsgespräch (gerne auch per Videochat) eine gute Lösung finden.
Können Schüler auch nur die Schule besuchen, ohne dass sie im CJW wohnen?
Wir nehmen auch externe Schüler auf, d.h. die Kinder und Jugendlichen müssen nicht unbedingt im CJW wohnen. Die Grundschüler werden am Nachmittag über unsere SGA (sozialräumliche Gruppenarbeit) betreut. In der Hauptstufe bieten wir hierfür in Kooperation mit dem Jugendamt IZL (individuelle Zusatzleistungen) an. Wichtig ist in allen Fällen: Das Jugendamt muss involviert sein.
Mit schulischer Förderung Hilfeplanziele erreichen.
Was ist Flex?
Die Flex-Fernschule ist ein Angebot der Jugendhilfe (SGB VIII). Wir unterstützen junge Menschen, die im öffentlichen Schulsystem nicht mehr lernen können und die die Voraussetzungen zur Sekundarstufe I erfüllen.
Für wen ist Flex?
Wir arbeiten mit Menschen mit Mobbingerfahrung, Menschen mit psychischen Herausforderungen, Transgender, Kindern psychisch kranker Eltern, mit Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, Menschen, die mit Mutismus leben, Menschen mit ADHS, jungen Eltern, entkoppelten Jugendlichen, Menschen in individualpädagogischen Settings
Wie funktioniert Flex?
Per Post erhalten die Jugendlichen die für sie ganz individuell zusammengestellten Pakete mit dem Lernmaterial. Die Flex-Fernschule liefert hierbei alles, was zum Lernen benötigt wird.
Mit unserer Ausbildung soziale Teilhabe junger Menschen sichern.
Warum soll jemand bei euch die Ausbildung machen?
Wir bilden nicht einfach nur in einem Gewerk aus. Wir bilden Berufsreife. Auch krisengebeutelte junge Menschen bekommen bei uns jeden Tag eine neue Chance, an ihrer Ausbildung weiterzuarbeiten. Wir bleiben an den uns anvertrauten jungen Menschen dran.
Was kostet die Ausbildung?
Die Kosten berechnen sich nach einem Standardsatz pro Lehrgang zzgl. individueller Zusatzkosten. Fragen Sie uns hierzu gerne direkt an.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Je nach Ausbildungszweig dauert die Ausbildung zwischen 2 Jahren (z.B. Fachkraft Metalltechnik oder Fahrradmechaniker) und 3,5 Jahren (z.B. Konstruktionsmechaniker). Beginn ist immer der 1. September und sie endet am letzten praktischen Prüfungstag.