Mit den „Flexiblen Hilfen“ bieten wir eine individuelle sozialpädagogische Förderung, die sich den Bedürfnissen des Kindes oder des Jugendlichen anpassen kann.
Der junge Mensch steht immer im Zentrum der Hilfe und ist der Experte für seine Situation: Nicht er muss zur Konzeption passen, sondern das pädagogische bzw. Bildungskonzept wird auf ihn zugeschnitten.
Unser Anspruch ist es, die Hilfe unter größtmöglicher Beteiligung des jungen Menschen zu gestalten. Entscheidungen, die sich gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes oder Jugendlichen richten, lehnen wir ab.
Mit den „Flexiblen Hilfen“ machen wir jungen Menschen ein exklusives Beziehungsangebot und bieten individualisierte Hilfe mit flexibel gestaltbaren Rahmenbedingungen. So schaffen wir gute Voraussetzungen für eine Unterbrechnung negativer Entwicklungen und den Einstieg in einen konstruktiven Entwicklungsprozess unter Einbeziehung ihrer persönlichen Ressourcen. Etwa 100 Kinder und Jugendliche wohnen derzeit in Gemeinschaft mit ihren Betreuern im In- oder Ausland. Die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes begleiten diese Hilfen als sogenannte „Koordinatoren“: Regelmäßige Fachberatungsbesuche sowie die Hilfeplanung und Elternarbeit gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie die Transferplanung nach einem Auslandsaufenthalt, die Krisenintervention und die sich daraus ergebende Rufbereitschaft rund um die Uhr.
Unser Ziel ist es, die Erfordernisse des Kinderschutzes und die Vermittlung von schulischen und außerschulischen Bildungsinhalten auch an den entlegensten Standorten der Einrichtung, zu gewährleisten.
Einen Nachweis, dass sich unsere Anstrengung auszahlt, erbringen begleitende wissenschaftliche Evaluationen durch das Institut für Kinder und Jugendhilfe in Mainz, sowohl für die individuellen Hilfen im Inland (EVAS) als auch für die zeitweise im Ausland stattfindenden Betreuungen (InHAus).
Vollzeitpflege für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche
nach § 33 Satz 2 SGB VIII
- Das Angebot richtet sich an ein bis zwei Kinder und Jugendliche im Alter von 1–18 Jahren.
- Der Bedarf einer intensiven und individuellen Förderung in einem familiären Setting ist aufgrund der schwierigen Lebenssituation der jungen Menschen (in der Regel eher Kinder), die derzeit nicht zu Hause leben können, gegeben.
Erziehungsstellen und in Einzelfällen Familienwohngruppen
nach § 34 SGB VIII
- Das Angebot richtet sich an ein bis zwei Kinder und Jugendliche im Alter von 1–18 Jahren.
- Der Bedarf einer intensiven und individuellen Förderung in Verbindung mit einer konstanten Betreuungsperson ist aufgrund der schwierigen Lebenssituation der jungen Menschen, die aktuell nicht zu Hause leben können, gegeben.
- Bei den Standorten handelt es sich um betriebserlaubte Angebote, die von pädagogischen Fachkräften verantwortet werden.
- Nach fachlicher und aufsichtsrechtlicher Prüfung sind ggf. Hilfen nach § 35a SGB VIII möglich.
Intensive Sozialpädagogische Einzelmaßnahmen (ISE) im In- oder Ausland
nach § 35 SGB VIII
- Das Angebot richtet sich an ein bis zwei Jugendliche, in der Regel ab 14 Jahren.
- Der Bedarf einer intensiven und individuellen Förderung in Verbindung mit einer konstanten Betreuungsperson ist aufgrund der schwierigen Lebenssituation der jungen Menschen, die aktuell nicht zu Hause leben können, gegeben.
- Die Hilfe ist in der Regel in das private Umfeld bzw. in die Familie der Betreuungsperson eingebettet.
Hilfe für junge Volljährige vollstationär oder ambulant im In- oder Ausland
nach § 41 SGB VIII
- Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene – auch unter gesetzlicher Betreuung – im Alter von 18 bis 26 Jahren.
- Auf dem Weg ihrer Verselbstständigung wird der Bedarf einer intensiven und individuellen Förderung, in Verbindung mit einer konstanten Betreuungsperson, gedeckt.
- Dieses Angebot richtet sich ggf. auch an junge Mütter/Väter mit Kind.
Alle Angebote verfügen über eine individuelle Leistungsbeschreibung sowie eine konzeptionelle Beschreibung des jeweiligen Standortes.
Wir sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
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Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.