Die Gründe, die eine vorübergehende Unterbringung notwendig machen, sind vielfältig: Jugendliche, die nicht mehr in der Herkunftsfamilie eben können, deren Jugendhilfemaßnahme abgebrochen wurde oder die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) nach Deutschland gekommen sind.
Als Kooperationspartner der Stadt Freiburg und des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nehmen wir seit 2001 männliche Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren bei uns in Obhut. Die Aufnahme und Betreuung erfolgt 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, 24 Stunden. Das Clearing- und Inobhutnahmezentrum Haus Christoph in Freiburg ermöglicht die Unterbringung in der Inobhutnahmegruppe sowie in Bereitschaftspflegefamilien in der Region Freiburg, je nach Bedarf. Der Fokus liegt darauf, einen sicheren, jugendgerechten Ankommens-Ort zu bieten, anschließend gemeinsam mit den Jugendlichen im Rahmen eines Clearingverfahrens eine Perspektive zu entwickeln und die nächsten Schritte zu planen.
In unseren Inobhutnahmeangeboten bieten wir in einem strukturierten Alltag möglichst passgenaue Unterstützung. Wir begleiten die Jugendlichen dabei, ihre sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln, ihr Selbsthilfepotential zu erweitern und Verantwortung zu übernehmen.
Das koordinierte Vorgehen im Einzelfall begleitet unser Fachdienst, bestehend aus pädagogischen und psychologischen Fachkräften. Eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, Vormündern, Kinderärzten, Polizei und der Kinder- und Jugendpsychiatrie, unserem eigenen Dolmetscherpool sowie verschiedenen anderen Kooperationspartnern ist zentrales Element unserer Arbeit.
Der Zugang zu Deutschkursen ist bei umF ab dem ersten Tag gewährleistet. Am Ende der Inobhutnahme können verschiedene Maßnahmen stehen: die erfolgreiche Vermittlung in eine dauerhafte Jugendhilfemaßnahme (ggf. in unserer Einrichtung), aber auch die Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder die Zuweisung in einen anderen Landkreis (bei umF).

Inobhutnahmegruppe
Unterbringung nach § 42, § 42a (vorläufige Inobhutnahme) sowie § 34 SGB VIII (kurzzeitige Krisenintervention) möglich.
- Für Jugendliche aus der Region sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF).
- Versorgung, Betreuung und Begleitung durch speziell geschultes Fachpersonal (interkulturelle Kompetenz, Traumapädagogik, Deeskalation, Aufenthaltsrecht etc.).
- Enge Fallkoordination durch den Clearing-Fachdienst.
- Stützende Angebote durch den hausinternen Fachdienst Psychologie.
- Einrichtungsinterner Deutschkurs für umF sowie enge Kooperation mit den Regelschulen.
- Zuteilung eines Kontaktbetreuers.
- Wöchentliche Gruppengespräche ermöglichen aktives Einbringen und Mitgestalten der jungen Menschen.
- Umfangreiche Freizeitangebote (Fußball, Schwimmen, Kickboxen etc.).
- Ausüben der eigenen Religion wird ermöglicht.
- Begleitung bei der Zuweisung im Rahmen der bundesweiten Umverteilung (für umF nach § 42a SGB VIII) möglich.
- Begleitung beim Übergang in Anschlussmaßnahmen.
- Enge Kooperation mit allen Verfahrensbeteiligten und im Sinne des Jugendlichen.
Inobhutnahme in Bereitschaftspflegefamilien (BPF)
Unterbringung nach § 42, § 42a (vorläufige Inobhutnahme) sowie § 34 SGB VIII (kurzzeitige Krisenintervention) möglich.
- Individuelles Betreuungssetting.
- Die Jugendlichen leben mit der betreuenden Person oder den betreuenden Personen im privaten Haushalt zusammen (1 bis 2 Jugendliche pro Familie).
- Enge Begleitung, Betreuung und Beratung der Jugendlichen und der Familien durch den Clearing-Fachdienst.
- Regelmäßige Schulung der Bereitschaftspflegefamilien.
- Möglichkeit zur Teilnahme am einrichtungsinternen Deutschkurs für umF sowie enge Kooperation mit den Regelschulen.
- Stützende Angebote durch den hausinternen Fachdienst Psychologie.
- Umfangreiche Freizeitangebote (Fußball, Schwimmen, Kickboxen etc.).
- Ausüben der eigenen Religion wird ermöglicht.
- Regelmäßige Vor-Ort-Gespräche.
- Begleitung bei der Zuweisung im Rahmen der bundesweiten Umverteilung (für umF nach § 42a SGB VIII) möglich.
- Begleitung beim Übergang in Anschlussmaßnahmen.
- Enge Kooperation mit allen Verfahrens-beteiligten im Sinne des Jugendlichen.

Wir sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Nicht all Ihre Fragen werden hier beantwortet. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.











